Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )
1. Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen (im folgenden nur als Lieferungen bezeichnet) erfolgen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere AGB gelten nur gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 AGBG. Die Bedingungen des Bestellers haben für uns keine Gültigkeit, auch wenn diesen durch uns nicht ausdrücklich widersprochen wird oder auch wenn die Bestimmungen des Bestellers bestimmen, dass anders lautende Bedingungen für ihn nicht verpflichtend sind oder erst durch schriftlich Bestätigung durch ihn gelten sollen. Mit der Aufgabe der Bestellung gelten unsere Bedingungen als anerkannt und anders lautende Bedingungen gelten als unwirksam.
Nebenabsprachen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung gültig.
Für unser Standardprogramm gelten die in unserer Preisliste angegebenen Nettolistenpreise. Für den Fall, dass nach der Abgabe eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung oder nach der Veröffentlichung unserer Preisliste eine Kostensteigerung bzgl. Lohn, Material oder Zinsen eintritt, auf das wir keinen Einfluss haben, behalten wir uns eine entsprechende Preiskorrektur vor.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Wasserlieferungen im Liefergebiet erfolgen frei Haus.
2. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen zahlbar. Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel angenommen. Ein Skontoabzug ist nur dann zulässig wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.
Unsere Außendienstmitarbeiter sind ohne ausdrückliche Inkassovollmacht nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, die weder rechtskräftig festgestellt, noch unbestritten oder von uns anerkannt sind, ist ausgeschlossen. Ebenso die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, soweit nicht die Gegenforderung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Mit dem Tage der Fälligkeit sind unsere Forderungen mit 8 % p.a. zu verzinsen. Tritt Zahlungsverzug ein, sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 8 % über Bundesbankdiskontsatz p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist.
Wird nach Vertragsschluss Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers gestellt oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit bzw. werden uns derartige Umstände unverschuldet erst nach Vertragsschluss bekannt, haben wir ein Leistungsverweigerungsrecht, solange nicht alle unsere Forderungen aus demselben rechtlichen Verhältnis (§ 273 BGB) erfüllt worden sind und uns hinsichtlich der sonstigen noch offenen Forderungen angemessene Sicherheit bestellt worden ist. Falls diesem Verlangen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen entsprochen wird, sind wir ohne Setzen einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, bestehen so lange begründete Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit, wie er nicht dargelegt und bewiesen hat, dass der Verzug auf anderen Gründen beruht.
3. Lieferbedingungen
Lieferungen erfolgen gewöhnlich sofort ab Lager. Sollten dennoch nicht alle Teile einer Bestellung sofort ab Lager geliefert werden können, sind wir berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen durchzuführen.
Einseitige Terminsetzungen des Bestellers haben für uns außerhalb des Verzugs keine rechtliche Bindung. Wir sind aber dennoch bemüht, einseitige Terminvorgaben einzuhalten. Sollte eine Einhaltung solcher Termine nicht möglich sein, sind wir vorbehaltlich des nachstehenden Absatzes auch dann zur Lieferung berechtigt, wenn die Ware erst nach dem Termin bei dem Besteller eintreffen sollte.
Können wir unseren Lieferverpflichtungen nicht vollständig oder gar nicht nachkommen, so hat uns der Besteller durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen einzuräumen. Haben wir die Nachfrist verstreichen lassen, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen. Rücktritt oder Kündigung sind uns durch eingeschriebene Briefe mitzuteilen. Auf Schadensersatz haften wir nur im Rahmen der Regelung in Ziffer 5. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Betriebsstörungen im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers, insbesondere Streik Aussperrung, Krieg sowie alle Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zu Kündigung oder Rücktritt. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB bleiben unberührt.
4. Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung auf Schadenersatz, egal aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch die aus Delikt oder Gewährleistung, ist wie folgt beschränkt:
Unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft geltend macht. In jedem Fall ist unsere Haftung jedoch auf Ersatz des Schadens begrenzt, der typischerweise bei Geschäften, die Gegenstand dieses Auftrags sind, entsteht.
5. Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB bestehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbarer Mängel sind innerhalb von vierzehn Arbeitstagen nach Ablieferung zu rügen, versteckte Mängel unmittelbar nach Feststellung, spätestens jedoch nach drei Monaten nach Ablieferung.
Bei von uns anerkannten Beanstandungen hat der Besteller uns Gelegenheit zu geben, nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern oder kostenlosen Ersatz zu liefern. Sind wir dazu nicht bereit oder in der Lage oder schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Auf Schadenersatz haften wir nur im Rahmen der Regelung in Ziffer 5. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Wir übernehmen keine Garantie für den hygienischen Zustand der Geräte. Ansprüche, die auf Nichtbeachtung unserer schriftlich oder mündlich überlieferten Anweisungen zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen.
6. Besondere Bedingungen für Mietverträge
Mietverträge werden für die Zeit von mindestens einem Jahr geschlossen, es sei denn, es ist ausdrücklich anders vereinbart. Die Mietzeit verlängert sich automatisch um weitere zwölf Kalendermonate, sofern der Mietvertrag nicht drei Monaten vor Ablauft schriftlich gegenüber dem Vermieter gekündigt wurde. Endet das Mietverhältnis vorzeitig infolge einer schuldhaften Vertragsverletzung des Mieters, sind wir berechtigt, als entgangenen Gewinn pauschal sechs Monatsmieten geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns vor. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge der vorzeitigen Vertragsbeendigung kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist.
Der Mietpreis für jeden Wasserspender/Getränkeautomat wird auf Monats Basis berechnet. Er ist drei Monate im voraus an uns zu zahlen.
Im Mietpreis sind nicht enthalten:
· die Kosten durch oder namens des Vermieters zu haltende Aufsicht auf das gemietete Objekt.
Bei Zustandekommen eines Mietvertrages wird eine Kaution fällig. Erst nach Beendigung des Mietvertrages und nach Rückgabe des gemieteten Objektes durch den Mieter an den Vermieter wird die geleistete Kaution zurückgezahlt. Die Kaution wird nicht verzinst.
Das Selbstfüllen der Flaschen oder das Ersetzen durch nicht von uns gelieferte Flüssigkeiten ist untersagt. Bei jedem festgestellten Verstoß wird eine Vertragsstrafe von € 250,00 pro Einzelfall unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs fällig.
Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Objekt in dem Zustand zu erhalten, in dem er es empfangen hat, und gemäß unseren Anweisungen zu gebrauchen. Der Mieter ist gehalten, den ihm mündlich oder schriftlich überlieferten Anweisungen über Wartung und Pflege der Mietobjekte gemäß Bedienungsanleitung nachzukommen. Reparatur, Pflege und Wartung sind ausschließlich durch unser Fachpersonal oder einer von uns lizenzierten Firma auszuführen.
Falls der Mieter das gemietete Objekt schuldhaft beschädigt oder ein Defekt durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verwendung unzulässiger Flüssigkeiten auftritt, ist er gehalten, den Vermieter schadlos zu stellen, insbesondere hinsichtlich der Kosten für erforderlich werdende Reinigungs- oder Reparaturarbeiten.
Die Verpflichtung des Mieters zur Fortzahlung der vereinbarten Miete wird durch einen unverschuldeten, nur vorübergehenden Ausfall des Gerätes oder Lieferengpass hinsichtlich Zubehör nicht berührt. Vorübergehend ist ein Ausfall oder Lieferengpass, der die Dauer von 1 Woche nicht überschreitet.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Objekt ausreichend durch eine Versicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung abgesichert ist.
Ohne Zustimmung des Vermieters ist es dem Mieter untersagt:
· Objekte weiterzuvermieten oder zu veräußern
Der Mieter verpflichtet sich, im Falle von ihn betreffenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen den Vermieter umgehend zu benachrichtigen und den Vollstreckenden über das Mietverhältnis in Kenntnis zu setzen.
Alle Rechten und Pflichten des Vermieters aus bestehenden Verträgen können ohne Zustimmung des Mieters an Dritte übertragen werden.
7. Besondere Bedingungen für Kaufverträge
Wir gewähren für alle Wasserspender/Getränkeautomaten eine einjährige Standardgarantie auf alle heiz und kühltechnischen Teile. Bei Abschluss eines Servicevertrages innerhalb des ersten Jahres verlängert sich die Garantiezeit um die Laufzeit des Servicevertrages bis maximal auf eine dreijährige Garantie ab Auslieferungsdatum.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.







